Anwalt für Verkehrsrecht

in Sonneberg, Neuhaus am Rennweg, Neustadt, Coburg, Kronach und Lichentfels

Bei dem Straßenverkehrsrecht kommen zivile, strafrechtliche und öffentlich-rechtliche Regelungen zur Anwendung. Der häufigste Fall ist dabei die Geltendmachung von Ansprüchen nach einem Verkehrsunfall. Dabei treten folgende Fragestellungen häufig auf:

  • Wer hat den Unfall verschuldet?
  • Gegen wen kann ich meine Ansprüche geltend machen?
  • Welche Schäden sind von der gegnerischen Versicherung zu tragen?
  • Welche Konsequenzen sind bei Fahren unter Alkohol und/oder Drogen zu erwarten?
  • Wie erlange ich meinen Führerschein zurück?
  • Welche Ansprüche regelt meine Vollkasskoversicherung?
  • Wer trägt die Kosten meines Rechtsanwalts?

Im Verkehrsrecht können sie auf die Kompetenz und langjährige Erfahrung unseres Rechtsanwalts Horst Schmidt vertrauen. Er berät und vertritt sie anwaltlich im Raum Sonneberg, Neuhaus am Rennweg, Neustadt bei Coburg, Coburg, Kronach und Lichtenfels vor allen Gerichten bei der Abwicklung ihres Verkehrsunfalls.

  • Hierzu zählt die Geltungsmachung folgender Ansprüche:
    • Sachschaden am eigenen Fahrzeug
    • Schaden an mitgeführten Gegenständen
    • Nutzungsausfall für das eigene Fahrzeug
    • Ersatzwagenkosten
    • Sachverständigenkosten
    • Wertminderung des Fahrzeugs nach Reparatur
    • An- und Abmeldekosten bei Anschaffung eines Ersatzfahrzeugs
    • Rechtsanwaltsgebühren des eigenen Anwalts
    • Bergungs- und Abschleppkosten
    • Schmerzensgeld
    • Verdienstausfall
    • Heilbehandlungskosten
    • Kostenpauschale für eigene Aufwendungen
    • Schadenersatz bei Regulierungen über die eigene Volkasskoversicherung (Quotenvorrecht)
  • Vertretung in Bußgeld- und Strafverfahren bei Verkehrsverstößen wegen
    • ausgesprochener Bußgelder
    • angeordnete oder drohende Fahrverbote
    • angeordnetem oder drohendem Führerscheinentzug
    • Wiedererteilung der Fahrerlaubnis
    • angeordneter Medizinisch-Psychologischer Untersuchung (MPU)

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