Nachehelicher Unterhaltsanspruch nach §1573 II BGB: Krank sein alleine reicht nicht!
Grundsätzlich obliegt es jedem Ehegatten nach der Scheidung selbst für seinen Unterhalt zu sorgen. Nur wer dazu außerstande ist, hat gegen den anderen Ehegatten einen Anspruch auf Unterhalt nach den gesetzlichen Vorschriften. Reichen daher die Einkünfte aus einer angemessenen Erwerbstätigkeit nicht aus oder kann der Ehegatte keine angemessene Erwerbstätigkeit nach der Scheidung finden, ist er [...]