WIR SIND FÜR SIE DA
Kontaktieren Sie uns gerne und vereinbaren Sie einen Termin. Wir beraten Sie gerne in Ihren rechtlichen Belangen.
Das erste Mal bei uns? Wir helfen Ihnen bei der Vorbereitung.
So finden Sie uns
Die häufigsten Fragen
Die Kanzlei befindet sich im 2. Obergeschoss im Sparkassengebäude in Sonneberg. Aus Richtung der Bahnhofstraße befindet sich der Zugang auf der rechten Gebäudeseite (rechts an der Bäckerei „Anton“ vorbei).
Am besten vereinbaren Sie einen Termin mit uns telefonisch. Sie erreichen unser per Telefon Mo-Fr von 8-12.00 Uhr und Mo-Do 14-17 Uhr.
In der Regel erhalten Sie ihren Termin innerhalb von einer Woche. Je nach Dringlichkeit und Terminlage kann es zu Abweichungen kommen.
Die Dauer eines Termins ist abhängig vom Umfang des Sachverhaltes. Wir nehmen ihre Anliegen sehr ernst und nehmen uns daher ausreichend Zeit für Sie. Bitte planen Sie für den ersten Termin etwas mehr Zeit ein.
Es besteht eine barrierefreie Zugangsmöglichkeit bei vorheriger Abstimmung. Bitte sprechen Sie unsere Mitarbeiter bei der telefonischen Terminvereinbarung auf die Notwendigkeit an.
Bitte bringen Sie grundsätzlich alle ihnen vorliegenden Unterlagen und Dokumente mit, die die Rechtsangelegenheit betreffen.
Zum Beispiel bei Kündigungen:
- Arbeitsverträge
- Tarifverträge
- Kündigung
- Gehaltsabrechnungen
- etc.
Zum Beispiel bei Scheidungen:
- Eheurkunde
- Geburtsurkunden der Kinder
Unabhängig vom Sachverhalt:
- Falls Sie Rechtsschutzversichert sind benötigen wir einen Nachweis des Rechtsschutzes (Rechtsschutzpolice oder Versichtenkarte)
- Falls sie Beratungshilfe in Anspruch nehmen benötigen wir den Beratungshilfeschein spätestens zum ersten Termin
Eine umfangreiche Erstberatung kostet 190€ zzgl. 19% Umsatzsteuersteuer, somit 226,10€.
Darüberhinaus lassen sich zu den Kosten keine pauschalen Angaben machen, da sich diese grundsätzlich nach dem Gegenstandswert richten. Im Rahmen des ersten Termins werden die anfallenden Kosten besprochen.
Das ist die vollständige oder teilweise Übernahme der eigenen Rechtsanwaltskosten sowie der Gerichtskosten im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens. Diese wird nur auf Antrag durch das angerufene Gericht bewilligt. Die Bewilligung erfolgt mit oder ohne Anordnung einer Ratenzahlung. In einem größeren zeitlichen Abstand nach Ende des Verfahrens überprüft das Gericht noch einmal die Gewährung der PKH oder VKH. Die Anträge sind mit Erhebung der Klage oder einem Antrag bei Gericht unterschrieben und vollständig ausgefüllt mit allen Anlagen einzureichen.
Beratungshilfe wird durch das für sie örtlich-zuständige Amtsgericht auf ihren Antrag hin bewilligt. Erst nach Bewilligung kann eine Rechtsberatung stattfinden. Bitte bringen Sie zu ihrem ersten Termin den Beratungshilfeschein mit. Eine nachträgliche Bewilligung durch das Amtsgericht ist nicht möglich.
Eine vorherige Terminvereinbarung ist zwingend notwendig.
Downloads
Hilfreiche Dokumente zum Download
- Mindestgrenzen Kindesunterhalt Duesseldorfer-Tabelle-2023
- Unterhaltsrechtliche Leitlinien des OLG Jena Thüringer Tabelle 2023
- Hinweisblatt zum Formular für die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe Hinweisblatt Prozess- und Verfahrenskostenhilfe
- Verfahrenskostenhilfe-/Prozesskostenhilfeantrag Antrag auf Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe
- Antrag zur Bewilligung von Beratungshilfe Antrag Beratungshilfe