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Angaben gem. §5 TMG, §§2,3 DL-InfoV
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Rechtsanwalt Horst Schmidt
Für die Bearbeitung der Mandate, die außergerichtliche Beratung sowie die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung sind alle Rechtsanwälte einzelvertretungsberechtigt.
Zuständige Kammern:
Rechtsanwalt Horst Schmidt und
Rechtsanwältin Christine Heinz-Schmidt
Rechtsanwaltskammer Thüringen, Bahnhoftstraße 46/47, D-99084 Erfurt
Berufliche Regelungen
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Berufsordnung (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Bis 30.06.2004: Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO)
Ab 01.07.2004: Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft (CCBE-Berufsregeln)
Die Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt“ (Bundesrepublik Deutschland) wurde aufgrund bundesdeutscher Rechtsnormen nach bestandener 2. juristischer Staatsprüfung und einem besonderem Zulassungsverfahren von der zuständigen örtlichen Rechtsanwaltskammer (s.o. unter Zuständige Kammern) zuerkannt. Rechtsanwälte unterliegen den berufsrechtlichen Bestimmungen der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG), den Berufs- und Fachanwaltsordnungen der Bundesrechtsanwaltskammer (BORA und FAO) sowie der Standesregelung der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft (CCBE-Berufsregeln).
Die genannten Vorschriften sind im Internet unter der Webseite der Bundesrechtsanwaltskammer (https://www.brak.de/) veröffentlicht.
Alle Rechtsanwälte der Kanzlei unterhalten eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bei der
Allianz Versicherungs-AG
An den Treptowers 3
10900 Berlin
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen erfüllen die Mindestanforderungen an eine Berufshaftpflichtversicherung gem. §51 BRAO. Sie gelten mit der Einschränkung des §51 Abs. 3 BRAO wonach durch die Versicherung die Haftung ausgeschlossen werden kann:
Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten
- für Ersatzansprüche aus Tätigkeiten über in anderen Staaten eingerichtete oder unterhaltene Kanzleien und Büros,
- für Ersatzansprüche aus Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit außereuropäischem Recht,
- für Ersatzansprüche aus Tätigkeiten des Rechtsanwalts vor außereuropäischen Gerichten.
Die Leistungen des Versicherers erfolgen auch mit mitversichtern Auslandsrisiken in Euro. Die Verpflichtung des Versicherers gilt mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem inländischen Geldinstitut angewiesen ist.
Hinweis nach Art. 14 Abs. 1 der ODR-Verordnung:
In der Union niedergelassene Unternehmer, die Online-Kaufverträge oder Online-Dienstleistungsverträge eingehen und in der Union niedergelassene Online-Marktplätze müssen auf ihren Webseiten einen Link zur OS-Plattform einstellen. Dieser Link muss für Verbraucher leicht zugänglich sein. In der Union niedergelassene Unternehmer, die Online-Kaufverträge oder Online-Dienstleistungsverträge eingehen, müssen zudem Ihre E-Mail Adressen angeben. Die Plattform der EU zur außergerichtlichen Streitbeilegung erreichen Sie unter dem nachfolgenden Link: https://ec.europa.eu/consumers/odr/
Hinweis nach §36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG):
Die von der Neuregelung erfassten Unternehmen müssen den Verbraucher darüber in Kenntnis setzen, inwieweit sie bereit oder verpflichtet sind, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft ist eine Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG. Sie vermittelt bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten zwischen Mandant und Rechtsanwalt.
Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.
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