Bitte bringen Sie grundsätzlich alle ihnen vorliegenden Unterlagen und Dokumente mit, die die Rechtsangelegenheit betreffen.
Zum Beispiel bei Kündigungen:
- Arbeitsverträge
- Tarifverträge
- Kündigung
- Gehaltsabrechnungen
- etc.
Zum Beispiel bei Scheidungen:
- Eheurkunde
- Geburtsurkunden der Kinder
Unabhängig vom Sachverhalt:
- Falls Sie Rechtsschutzversichert sind benötigen wir einen Nachweis des Rechtsschutzes (Rechtsschutzpolice oder Versichtenkarte)
- Falls sie Beratungshilfe in Anspruch nehmen benötigen wir den Beratungshilfeschein spätestens zum ersten Termin