Bitte bringen Sie grundsätzlich alle ihnen vorliegenden Unterlagen und Dokumente mit, die die Rechtsangelegenheit betreffen.

Zum Beispiel bei Kündigungen:

  • Arbeitsverträge
  • Tarifverträge
  • Kündigung
  • Gehaltsabrechnungen
  • etc.

Zum Beispiel bei Scheidungen:

  • Eheurkunde
  • Geburtsurkunden der Kinder

Unabhängig vom Sachverhalt:

  • Falls Sie Rechtsschutzversichert sind benötigen wir einen Nachweis des Rechtsschutzes (Rechtsschutzpolice oder Versichtenkarte)
  • Falls sie Beratungshilfe in Anspruch nehmen benötigen wir den Beratungshilfeschein spätestens zum ersten Termin