Das ist die vollständige oder teilweise Übernahme der eigenen Rechtsanwaltskosten sowie der Gerichtskosten im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens. Diese wird nur auf Antrag durch das angerufene Gericht bewilligt. Die Bewilligung erfolgt mit oder ohne Anordnung einer Ratenzahlung. In einem größeren zeitlichen Abstand nach Ende des Verfahrens überprüft das Gericht noch einmal die Gewährung der PKH oder VKH. Die Anträge sind mit Erhebung der Klage oder einem Antrag bei Gericht unterschrieben und vollständig ausgefüllt mit allen Anlagen einzureichen.