Beratungshilfe wird durch das für sie örtlich-zuständige Amtsgericht auf ihren Antrag hin bewilligt. Erst nach Bewilligung kann eine Rechtsberatung stattfinden. Bitte bringen Sie zu ihrem ersten Termin den Beratungshilfeschein mit. Eine nachträgliche Bewilligung durch das Amtsgericht ist nicht möglich.