Christine Heinz-Schmidt - Rechtsanwältin

Terminvergabe nach Vereinbarung

CHRISTINE HEINZ-SCHMIDT

Rechtsanwältin und Fachanwältin für
Familienrecht

  • geboren in Schweich
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Trier
  • 1993 Zulassung als Rechtsanwältin
  • 1993-2022 als Rechtsanwältin in der Kanzlei Dr. Grün, Eifel, Ringelstein, Schmidt und Kollegen tätig
  • seit 1999 Fachanwältin für Familienrecht
  • Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht
  • seit 2015 Mitglied im Deutschen Juristinnenbund e.V.
  • seit 2023 als Rechtsanwältin in der Kanzlei Dr. Grün, Schmidt und Kollegen tätig

BERATUNGSSCHWERPUNKTE

Frau Rechtsanwältin Christine Heinz-Schmidt blickt auf eine 30-jährige Tätigkeit als Rechtsanwältin zurück. Seit mehr als 20 Jahren ist Frau Rechtsanwältin Christine Heinz-Schmidt ausschließlich auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts tätig. Durch die Spezialisierung zur Fachanwältin für Familienrecht und der ständigen Fortbildung steht Frau Rechtsanwältin Christine Heinz-Schmidt Ihnen bei allen Rechtsfragen rund um die Familie im gerichtlichen, wie auch im außergerichtlichen Bereich kompetent zur Seite und ist auch mit sehr komplexen Scheidungssituationen bestens vertraut.
Neben der Vertretung im Scheidungsverfahren bei Gericht umfasst die Tätigkeit auch die Gestaltung von Vereinbarungen und Verträgen, auch vor Heirat oder während des Bestehens einer Ehe oder Partnerschaft.

Familienrecht

  • Scheidungen

  • Auseinandersetzung nichtehelicher Lebensgemeinschaften

  • Hausratsteilung

  • Versorgungsausgleich

  • Überprüfung und Erstellung von Eheverträgen

  • Sorgerecht

  • Umgangsrecht

  • Unterhaltsregelungen

  • Zugewinn

Erbrecht

  • Überprüfung und Erstellung von Erbverträgen

  • Überprüfung und Erstellung von Testamenten

  • Durchsetzung von Erbansprüchen

  • Geltendmachung von Pflichtteilansprüchen