Wohnraummiete: Wasseranschluss in mitvermieteten Garten
Mit Beschluss vom 22.02.2022 (Az. VIII ZR 38/20) beschäftigte sich der Bundesgerichtshof mit der Frage, ob ein Wasseranschluss als vertraglich vereinbarte Beschaffenheit gilt und folglich eine Gebrauchsgewährung- und Erhaltungspflicht der Vermieters besteht. Der BGH entschied, dass ein Außenwasseranschluss im Wege ergänzender Vertragsauslegung dem vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache unterfällt, soweit auf einem mitvermieteten Gartengrundstück im Laufe [...]